Was ist ein Elternbeirat?

Im §101 des Hessischen Schulgesetzes heißt es trocken:

Mitbestimmungsrecht der Eltern

Um Schule, Elternhaus und Berufsausbildungsstätten bei der Erziehung und Bildung der Kinder und Jugendlichen zu unterstützen und das Mitbestimmungsrecht der Eltern nach Art. 56 Abs. 6 der Verfassung des Landes Hessen zu gewährleisten, werden für die öffentlichen Schulen nach Maßgabe des achten Teils dieses Gesetzes Elternbeiräte gebildet.

Was heißt das konkret?

Jede Klasse wählt aus der Elternschaft der Klasse einen Klassenelternbeirat (oder eine Beirätin) sowie einen Stellvertreter oder eine Stellvertreterin. Die Amtszeit beträgt dabei zwei Jahre.
Näheres zu den Aufgaben des Klassenelternbeirats finden Sie hier.

Diese Klassenelternbeiräte und deren Stellvertreter/innen treffen sich ein- bis zweimal pro Schulhalbjahr zu einer gemeinsamen Sitzung. Sie bilden dort den Schulelternbeirat.
Näheres zum Schulelternbeirat finden Sie hier.